Was darfst du fahren?
Mit der Schlüsselzahl B196 darfst du als Inhaber der Klasse B auch Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren, also Motorräder bis 125 ccm und maximal 11 kW. Die Berechtigung gilt nur in Deutschland und wird als Schlüsselzahl in deinen Führerschein eingetragen. Eine zusätzliche Prüfung ist nicht erforderlich.
Voraussetzungen
Du musst mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren die Klasse B besitzen. Eine theoretische oder praktische Prüfung gibt es bei B196 nicht.
Ablauf
Die Schulung umfasst theoretischen und praktischen Unterricht. In der Praxis übst du in mehreren Fahrstunden den sicheren Umgang mit dem Motorrad, von Anfahren und Bremsen bis zum Fahren im Realverkehr. Nach erfolgreicher Schulung wird die Schlüsselzahl 196 eingetragen.
Besonderheiten
B196 ist der schnellste Weg zum 125er, wenn du schon länger Auto fährst. In Bremen Osterholz bereiten dich unsere Motorrad-Fahrlehrer auf zwei Rädern souverän vor.
Voraussetzungen für Klasse B196
Mindestalter 25 Jahre
Klasse B seit mindestens 5 Jahren
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